Stellplatzverordnung unnötiger Kostentreiber

Kostentreiber
Die Stellplatzverordnung ist in innerstädtischen Quartieren ein Kostentreiber.
Es ist ökonomisch und ökologisch unsinnig, Menschen zum Nachweis einzelner Autostellplätze zu zwingen, wenn sie Fahrrad, öffentlichen Verkehr oder Carsharing nutzen wollen.

In einer Welt ohne Bauzwang würde die Umnutzung von Flächen oder Gebäuden nicht mehr an unrealistischen behördlichen Parkstandsminima scheitern.

Entscheidungsebene bei den Gemeinden und Städten
Wo Bedarf an Stellplätzen für Autos und Räder oder Ablösemaßnahmen besteht, weiß man vor Ort am besten. Das stärkt die gemeindliche Selbstverwaltung und macht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Stadt- und Verkehrsplanung attraktiv.

Die Städte Berlin und Hamburg haben die Stellplatzpflicht schon abgeschafft.

Machen wir es Ihnen nach!!!

Hintergrund:
Laut Bauordnung von NRW müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. In bestehenden Städten führt die Pflicht zu erheblichen Problemen.
Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Grundstück müssen ganz zugepflastert werden. Grünflächen gehen verloren. Die Städte können für diese Fälle mit Stellplatzablösesatzungen Abhilfe schaffen. Für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, wird ein Geldbetrag (Ablösebetrag) erhoben. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach Art der Nutzung und Lage des Gebäudes und darf maximal 80% der Herstellungskosten (einschl. Grundstück) betragen. Kosten im 5 bis 6-stelligen Bereich werden schnell erreicht.

Quellen:
Stellplatzverordnung Begriffe "Wikipedia" https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Stellplatzpflicht: § 51 BauO NRW – Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Stellplatzrichtzahlen in NRW: http://www.hs-owl.de/fb3/fileadmin/stephan_rainer/Gesetze_Verordnungen/BauO-NRW_VV_Stellplatzrichtzahlen.pdf
Rationale Parkstandsbereitstellung: Auch eine Besprechung von D. Shoups „The High Costs of Free Parking“ KW Axhausen
Tobias Kuhnimhof, Institut für Verkehrswesen, Karlsruher Institut für Technologie Auszug PPP Frankfurt 30.4.2010

Die Stellplatzpflicht zerstört unsere Städte.

Feststellungen
Die Stellplatzpflicht gestaltet unsere Städte.
Die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung sind schleichend und finden bei den Politikern und den Planern kaum Beachtung.

 

Forderung
Weg von der Autogerechten Stadt, weg von der Förderung des Autoverkehrs!
Der Zwang zur Errichtung von Stellplätzen, der noch aus der Reichsgaragenordnung von 1939 stammt, muss abgeschafft werden.
Dem Bauherrn und Bewohnern soll es selbst überlassen werden ob sie Stellplätze errichten wollen. Der Markt mit Angebot und Nachfrage regeln sich selbst.

 

Umweltschutz
Wenn weniger Flächen versiegelt werden, verbessert sich die Aufenthaltsqualität auf Straßen, Plätzen und Höfen.

Hintergrund
Laut Bauordnung von NRW müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. In bestehenden Städten führt die Pflicht zu erheblichen Problemen.
Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Grundstück müssen ganz zugepflastert werden. Wichtige Grünflächen gehen verloren.

Stellplatzpflicht verursacht Leerstände!

Man wundert sich über die dauerhaften Ladenlokal-Leerstände in unseren Innenstädten.

Eine Ursache liegt in der Stellplatzpflicht.

Bei Nutzungsänderungen verfällt der Bestandsschutz. Ein neuer Stellplatznachweis für das gesamte Gebäude muss aufgestellt werden. Nicht vorhandene Stellplätze müssen errichtet werden. Wenn kein Platz existiert muss man auf ein Nachbargrundstück ausweichen, oder wenn eine Ablösesatzung existiert kann man die Stellplätze bei der Stadt ablösen. Es können schnell Kosten im fünfstelligen Bereich liegen.

Diese Kosten können häufig nicht auf die Mietpreise aufgeschlagen werden. Investitionen werden unwirtschaftlich. Es ist preiswerter alles leer stehen zu lassen und auf den geeigneten Nutzer zu warten, für den der Bestandsschutz besteht.

Besonders bei kleineren Projekten mit fehlenden Stellplätzen wird der Stellplatz-Zwang tödlich.

Die Stellplatzpflicht auf Landesebene muss abgeschafft werden. Kurzfristig könnten die betroffenen Gemeinden die Situation neutralisieren, indem sie die Ablösepreise gleichzeitig in Wirtschaftförderung umwandeln.

 

Quellen:
Stellplatzverordnung Begriffe "Wikipedia" https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Stellplatzpflicht: § 51 BauO NRW – Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Stellplatzrichtzahlen in NRW: http://www.hs-owl.de/fb3/fileadmin/stephan_rainer/Gesetze_Verordnungen/BauO-NRW_VV_Stellplatzrichtzahlen.pdf

Umweltschutz durch Abschaffung des Stellplatz-Zwangs

Durchschnittlich steht ein Auto 23 Stunden am Tag. Dabei benötigt das Auto eine Fläche von ca. 15,00m2. Neben dem eigenen Stellplatz werden an unterschiedlichen Standorten weitere Stellplätze bereitgehalten (Parkhaus, Einkaufszentrum, Arzt,...). Wahrscheinliche ist eine Größe von 3 Stellplätzen pro Auto in Deutschland realistisch. Bei ca. 44 Millionen Autos werden Stellplatzflächen von 15m2 x 3Stück x 44.000.000 Autos = 1.980.000.000m2 verbraucht, gerundet 2.000km2. Durch Wegfall der Stellplatzpflicht könnte diese Fläche erheblich verringert werden. Angenommen man könnte 1000km2 wieder begrünen, dann würde die CO2 Bindung durch Humusaufbau ca. 1.768.000Tonnen/Jahr betragen (1.000km2 x 1.768Tonnen/km2 = 1.768.000Tonnen/Jahr).

Durch die Stellplatzpflicht erwarten die Autofahrer, in der Nähe von Geschäften, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen, kostenlose Stellplätze. Es wird ein umfangreicher Suchverkehr geschaffen. Unnötige Belästigungen und Behinderungen entstehen. Die Luftreinhaltung verschlechtert sich.

Feststellungen
Weniger Stellplätze bedeuten weniger Verkehr, geringerer Lärm, bessere Luft. Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf den Straßen, Plätzen und Höfen entsteht.

Hintergrund:
Laut Bauordnung von NRW müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden. Die Grundstück müssen ganz zugepflastert werden. Grünflächen gehen verloren. Häufig fehlen dann immer noch weiterer Plätze. Durch Stellplatzablösesatzungen können die Städte dem Abhilfe schaffen. Für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, wird ein Geldbetrag (Ablösebetrag) erhoben. Der Ablösebetrag ist zweckgebunden. Die Städte müssen davon zusätzliche Stellplätze im Stadtgebiet bauen oder in den öffentlichen Verkehr investieren.

 

Quellen:
Stellplatzverordnung Begriffe "Wikipedia" https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Stellplatzpflicht: § 51 BauO NRW – Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Stellplatzrichtzahlen in NRW: http://www.hs-owl.de/fb3/fileadmin/stephan_rainer/Gesetze_Verordnungen/BauO-NRW_VV_Stellplatzrichtzahlen.pdf
Rationale Parkstandsbereitstellung: Auch eine Besprechung von D. Shoups „The High Costs of Free Parking“ KW Axhausen
Tobias Kuhnimhof, Institut für Verkehrswesen, Karlsruher Institut für Technologie PPP Frankfurt 30.4.2010
Autobild 2014: http://www.autobild.de/artikel/kba-statistik-kfz-bestand-2014-4971719.html
CO2 Bindung durch Humusaufbau: http://www.oekoregion-kaindorf.at/index.php/co2-bilanz/co2-bilanz-oekoregion/co2-bindung-humusaufbau